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Urteil Verwirkung
Schlagworte
Verwirkung; Abrechnung; Betriebkostenabrechnung; Grundsteuer
Leitsatz
Zur Annahme der Verwirkung des Anspruchs auf die Abrechnung einer vertraglichen Betriebskostenposition für die Zukunft reicht es nicht aus, daß der Vermieter von der ersten Abrechnung an diese Betriebskosten nicht geltend gemacht hat.
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