Urteil Verwaltungsgerichtsverfahren
Schlagworte
Verwaltungsgerichtsverfahren; Terminsaufhebung; Erkrankung des Rechtsanwalts
Leitsätze
1. Wenn ein Rechtsanwalt trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden chronischen Erkrankung, die ihn schon in der Vergangenheit an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Berufspflichten gehindert hat, keine Vorsorge für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen trifft, verletzt er schuldhaft seine prozessuale Mitwirkungspflicht (wie BFH, Beschluß vom 17. Mai 2000 - IV B 86/99 - BFH/NV 2000, S. 1353).
2. Das Verwaltungsgericht kann unter diesen Umständen die beantragte Terminsaufhebung mangels "erheblicher Gründe" gemäß § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO ablehnen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?