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Urteil Versäumung der Klagefrist bei Klageänderung
Schlagworte
Versäumung der Klagefrist bei Klageänderung
Leitsatz
Die Klagefrist nach § 2 MHG (§ 558 b BGB) ist nicht gewahrt, wenn mit der rechtzeitig erhobenen Klage der Vermieter sich zunächst auf ein anderes Erhöhungsverlangen stützt und den Irrtum erst nach Fristablauf durch Klageänderung korrigiert.
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