« zurück zur Suche
Urteil Verfolgungsmaßnahme
Schlagworte
Verfolgungsmaßnahme; Einkommenseinbuße; berufliche Rehabilitierung
Leitsätze
Ein Beruf ist in der Regel nicht "sozial gleichwertig" (§ 1 Abs. 1 BerRehaG), wenn mit ihm eine Einkommenseinbuße von mindestens 20 v. H. verbunden ist (wie u. a. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - ZOV 2000, 405).
Von dem durch die Verfolgungsmaßnahme eingebüßten Einkommen sind jedoch solche Gehaltsbestandteile abzuziehen, die belegbar zum Ausgleich besonderer gesundheitlicher Risiken (z. B. für Tätigkeiten im Uranbergbau) gezahlt wurden.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat