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Urteil Verbot der Zweckentfremdung in Berlin nicht obsolet
Schlagworte
Verbot der Zweckentfremdung in Berlin nicht obsolet
Leitsatz
Das Zweckentfremdungsverbot ist nicht offensichtlich entbehrlich geworden und ist damit noch immer geltendes Recht (gegen Verwaltungsgericht Berlin GE 2001, 705). (Leitsatz der Redaktion)
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