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Urteil Unzulässige Befristung bei DDR-Mietverträgen
Schlagworte
Unzulässige Befristung bei DDR-Mietverträgen
Leitsatz
Auch im Frühjahr 1990 war in der damaligen DDR die Befristung eines Gewerbemietvertrages auf 30 Jahre unzulässig, so daß nach dem Beitritt das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet werden konnte.
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