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Urteil Unwirksame Vereinbarung vor Begründung von Wohnungseigentum
Schlagworte
Unwirksame Vereinbarung vor Begründung von Wohnungseigentum
Leitsatz
Wird durch Teilungsvertrag nach § 3 WEG Wohnungseigentum begründet, sind vor Eintragung der Wohnungseigentumsrechte im Grundbuch getroffene und nicht in den Teilungsvertrag aufgenommene Vereinbarungen der teilenden Miteigentümer über bauliche Veränderungen gegenüber Sondernachfolgern unwirksam.
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