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Urteil Unwirksame Fälligkeitsabreden zur Mietkaution


Schlagworte

Unwirksame Fälligkeitsabreden zur Mietkaution; Trennbarkeit der Vertragsklauseln; fehlende Ratenvereinbarung

Leitsatz

Eine vereinbarte Kautionsleistung bleibt geschuldet, auch wenn die Fälligkeitsvereinbarung (Zahlung bei Vertragsschluß ohne Ratenzahlungsmöglichkeit) unwirksam ist. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung tritt die gesetzliche Regelung.

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