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Urteil Unwirksame Fälligkeitsabreden zur Mietkaution
Schlagworte
Unwirksame Fälligkeitsabreden zur Mietkaution; Trennbarkeit der Vertragsklauseln; fehlende Ratenvereinbarung
Leitsatz
Eine vereinbarte Kautionsleistung bleibt geschuldet, auch wenn die Fälligkeitsvereinbarung (Zahlung bei Vertragsschluß ohne Ratenzahlungsmöglichkeit) unwirksam ist. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung tritt die gesetzliche Regelung.
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