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Urteil Überhöhte Miete durch Mieterhöhung bei Mangellage
Schlagworte
Überhöhte Miete durch Mieterhöhung bei Mangellage; Wirtschaftsstrafgesetz
Leitsatz
Ein Verstoß gegen § 5 WiStG liegt auch dann vor, wenn der Vermieter erstmals während des laufenden Mietverhältnisses einen überhöhten Mietzins fordert oder vereinbart, sofern die übrigen Voraussetzungen (geringes Angebot) vorliegen.
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