« zurück zur Suche

Urteil Übergang von Rückübertragung auf Entschädigung


Schlagworte

Übergang von Rückübertragung auf Entschädigung; Erledigung des Rückübertragungsantrags; Anmeldefrist

Leitsatz (nicht amtlich)

Der durch die Ausübung des Wahlrechts erfolgte Übergang von Rückübertragung auf Entschädigung des Vermögenswertes hat den Rückübertragungsantrag erledigt. Einen Widerruf der Ausübung mit der Folge einer Wiedereinsetzung in den Stand vor der Wahrnehmung des Wahlrechts sieht das Vermögensgesetz nicht vor. Deshalb stellt ein Widerruf der Sache nach einen Neuantrag auf Rückübertragung dar und unterliegt damit der Fristenregelung von § 30 a VermG.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.