« zurück zur Suche
Urteil Übergang von Rückübertragung auf Entschädigung
Schlagworte
Übergang von Rückübertragung auf Entschädigung; Erledigung des Rückübertragungsantrags; Anmeldefrist
Leitsatz (nicht amtlich)
Der durch die Ausübung des Wahlrechts erfolgte Übergang von Rückübertragung auf Entschädigung des Vermögenswertes hat den Rückübertragungsantrag erledigt. Einen Widerruf der Ausübung mit der Folge einer Wiedereinsetzung in den Stand vor der Wahrnehmung des Wahlrechts sieht das Vermögensgesetz nicht vor. Deshalb stellt ein Widerruf der Sache nach einen Neuantrag auf Rückübertragung dar und unterliegt damit der Fristenregelung von § 30 a VermG.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat