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Urteil Überbau


Schlagworte

Überbau; vermögensrechtliche Eigentumszuordnung; belastender Verwaltungsakt unter Verstoß gegen Gesetzesvorbehalt; Rechtsverletzung

Leitsätze

1. Aufgrund des Vermögensgesetzes kann keine gesonderte Regelung über das Eigentum an einem Überbau getroffen werden.

2. Durch einen unter Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt erlassenen belastenden Verwaltungsakt ist der Betroffene im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seinen Rechten verletzt.

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