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Urteil Teileigentum mit Zweckbestimmung "Laden" nicht für bordellartigen Betrieb
Schlagworte
Teileigentum mit Zweckbestimmung "Laden" nicht für bordellartigen Betrieb
Leitsätze
1. Zur Bindung an die rechtskräftige Abweisung des Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses im Verfahren um die Anfechtung eines bestätigenden Zweitbeschlusses.
2. Zur Bemessung des Geschäftswerts eines Eigentümerbeschlusses, mit dem die Nutzung eines Teileigentums als bordellartiger Betrieb untersagt worden ist.
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