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Urteil Schadensersatzansprüche des Grundstückserwerbers wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schadensersatzansprüche des Grundstückserwerbers wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; Eigentumsübergang; Grundstücksverkauf
Leitsatz
Dem Grundstückserwerber stehen Schadensersatzansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen gegen den ausgezogenen Mieter dann nicht zu, wenn sie bereits vor dem Eigentumswechsel entstanden und fällig geworden sind.
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