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Urteil Sachenrechtsbereinigung, Anspruchsberechtigung, Überlassungsvertrag, Erholungsgrundstück, Wertermittlungsverfahren für Aufwendungen des Nutzers
Schlagworte
Sachenrechtsbereinigung, Anspruchsberechtigung, Überlassungsvertrag, Erholungsgrundstück, Wertermittlungsverfahren für Aufwendungen des Nutzers
Leitsätze
1. Zu den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG.
2. Der Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach § 108 Abs. 1 SachenRBerG steht das Fehlen eines notariellen Vermittlungsverfahrens nicht entgegen.
3. Zum Wertermittlungsverfahren.
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