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Urteil Rückgewähr einer nicht ausgehändigten Kaution
Schlagworte
Rückgewähr einer nicht ausgehändigten Kaution
Leitsatz
Der Zwangsverwalter hat dem Mieter auch dann die Kaution zurückzugewähren, wenn der Vermieter die vom Mieter an ihn geleistete Kaution nicht an den Zwangsverwalter abgeführt hat (im Anschluß an OLG Hamburg WuM 1990, 10).
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