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Urteil Rückforderung überzahlter Miete bei Mietzahlung durch Sozialamt
Schlagworte
Rückforderung überzahlter Miete bei Mietzahlung durch Sozialamt; Verstoß gegen § 5 WiStG
Leitsatz
Der Mieter hat dann keinen Rückforderungsanspruch wegen überzahlter Miete bei Verstoß gegen § 5 WiStG, wenn nicht er, sondern das Sozialamt die Miete gezahlt hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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