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Urteil Nutzungsherausgabeanspruch bei Eigentumsübertragung auf umgewandelten Eigenbetrieb
Schlagworte
Nutzungsherausgabeanspruch bei Eigentumsübertragung auf umgewandelten Eigenbetrieb
Leitsatz
Wer das Eigentum an einem ehemals volkseigenen Grundstück durch die Verfügung einer Stadt oder Gemeinde erwirbt, die nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a VZOG gegen den Rechtsnachfolger in das Volkseigentum wirksam ist, hat die Nutzungen aus dem erworbenen Grundstück auch dann nicht herauszugeben, wenn der Anspruch aus § 8 Abs. 4 VZOG gemäß § 8 Abs. 5 VZOG durch Rückübertragung des Grundstücks auf den Rechtsnachfolger in das Volkseigentum erfüllt wird.
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