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Urteil Nichtigkeit eines Mietvertrages mit sich selbst
Schlagworte
Nichtigkeit eines Mietvertrages mit sich selbst; Nutzungsentschädigung für Gewerberäume bei Zwangsverwaltung
Leitsätze
1. Ein Mietvertrag, den ein Eigentümer mit sich selbst als Mieter abschließt, ist als Scheingeschäft nichtig.
2. Für die Nutzung von Gewerberäumen hat der Eigentümer (Schuldner) Nutzungsentschädigung an den Zwangsverwalter zu zahlen.
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