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Urteil Nichtigkeit eines Mietvertrages mit sich selbst


Schlagworte

Nichtigkeit eines Mietvertrages mit sich selbst; Nutzungsentschädigung für Gewerberäume bei Zwangsverwaltung

Leitsätze

1. Ein Mietvertrag, den ein Eigentümer mit sich selbst als Mieter abschließt, ist als Scheingeschäft nichtig.

2. Für die Nutzung von Gewerberäumen hat der Eigentümer (Schuldner) Nutzungsentschädigung an den Zwangsverwalter zu zahlen.

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