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Urteil Nichtiger Geschäftsraummietvertrag bei sittenwidriger Miete
Schlagworte
Nichtiger Geschäftsraummietvertrag bei sittenwidriger Miete; Überschreitung der ortsüblichen Miete um 100 % allein nicht ausreichend
Leitsätze
1. Die bloße Überschreitung der ortsüblichen Miete um mehr als 100 % reicht bei einem Geschäftsraummietvertrag nicht für die Annahme der Sittenwidrigkeit aus.
2. Ist die Vereinbarung über die Miethöhe auch subjektiv sittenwidrig (verwerfliche Gesinnung des Vermieters), ist der gesamte Mietvertrag nichtig. (Leitsätze der Redaktion)
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