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Urteil Nebenvertragliche Aufklärungspflichten
Schlagworte
Nebenvertragliche Aufklärungspflichten; Inkompatibilität von Heizkörpern und Heizkostenverteilern
Leitsatz
1. Zu den einen Fachbetrieb treffenden Aufklärungspflichten gegenüber Auftraggebern.
2. Ein Heizungsfachbetrieb muß darauf hinweisen, wenn neu zu installierende Heizkörper nicht mit den an im Gebäude vorhandenen Heizkörpern angebrachten Heizkostenverteilern kompatibel sind.
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