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Urteil Nachforderung dem Mieter versehentlich gutgebrachter Aufwendungszuschüsse


Schlagworte

Nachforderung dem Mieter versehentlich gutgebrachter Aufwendungszuschüsse

Leitsatz

Der Vermieter kann vom Mieter Nachentrichtung des Mietzinses in Höhe der Aufwendungszuschüsse beanspruchen, um die er das Mietzinssoll gekürzt dem Mieter in Rechnung gestellt hatte, weil er irrig erwartet hatte, die IBB würde diese Zuschüsse zu Gunsten des Mieters weiterhin zahlen.

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