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Urteil Nachbarklage gegen Mobilfunkanlage in ausgewiesenem reinen Wohngebiet
Schlagworte
Nachbarklage gegen Mobilfunkanlage in ausgewiesenem reinen Wohngebiet
Leitsätze
1. Eine Mobilfunkanlage ist keine Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO, sondern ein notwendiger Bestandteil eines Gesamtsystems. 2. Im ausgewiesenen reinen Wohngebiet ist eine gewerblich genutzte Mobilfunkanlage grundsätzlich unzulässig.
(Leitsätze der Redaktion)
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