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Urteil Minderung für eingeschränkten Gaststättenbetrieb aufgrund behördlicher Auflagen
Schlagworte
Minderung für eingeschränkten Gaststättenbetrieb aufgrund behördlicher Auflagen
Leitsatz
Darf wegen behördlicher Auflagen ein Bistro nach 22 Uhr nicht mehr betrieben werden, ist eine Mietminderung um 50 % angemessen. (Leitsatz der Redaktion)
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