« zurück zur Suche
Urteil Mietpreisüberhöhung und Teilgewerbezuschlag
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung und Teilgewerbezuschlag; Mischmiete
Leitsätze
1. Liegt bei einem Mischmietverhältnis das Schwergewicht auf der Nutzung zu Wohnraum, ist die gesamte Miete einschließlich eines Teilgewerbezuschlags an § 5 WiStG zu messen (Abgrenzung zu LG Berlin GE 1997, 861). 2. Die Methode zur Ermittlung eines Teilgewerbezuschlags ist nicht zu beanstanden, wonach aus einem prozentualen Zuschlag und dem Ansatz einer vollgewerblichen Miete für die anteiligen Räume ein Mittelwert gebildet wird.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat