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Urteil Mietpreisüberhöhung und Teilgewerbezuschlag


Schlagworte

Mietpreisüberhöhung und Teilgewerbezuschlag; Mischmiete

Leitsätze

1. Liegt bei einem Mischmietverhältnis das Schwergewicht auf der Nutzung zu Wohnraum, ist die gesamte Miete einschließlich eines Teilgewerbezuschlags an § 5 WiStG zu messen (Abgrenzung zu LG Berlin GE 1997, 861). 2. Die Methode zur Ermittlung eines Teilgewerbezuschlags ist nicht zu beanstanden, wonach aus einem prozentualen Zuschlag und dem Ansatz einer vollgewerblichen Miete für die anteiligen Räume ein Mittelwert gebildet wird.

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