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Urteil Mieterhöhung mit Mietspiegel 2000
Schlagworte
Mieterhöhung mit Mietspiegel 2000; Stichtagsdifferenz; renovierungsbedürftiges Treppenhaus; Beweisantritt mit Foto
Leitsätze
1. Die Berücksichtigung einer sog. Stichtagsdifferenz ist nicht zwingend.
2. Zur Darlegung eines renovierungsbedürftigen Treppenhauses im Hinblick auf einen schlechten Instandhaltungszustand genügt nicht die Vorlage von Fotos, es sei denn, diese geben unstreitig den tatsächlichen Zustand wieder. (Leitsätze der Redaktion)
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