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Urteil Mietausfallschaden
Schlagworte
Mietausfallschaden; Insolvenz des Nachfolgemieters; Kündigung wg. Zahlungsverzugs; Insolvenzrisiko; Schadensminderung
Leitsatz
Der Schadensersatzanspruch des Vermieters, der den Mietvertrag wegen Zahlungsverzugs des Mieters gemäß § 554 BGB vorzeitig kündigt, umfaßt grundsätzlich auch das Insolvenzrisiko, das darin besteht, daß der Vermieter zur Geringhaltung des Schadens mit einem Dritten einen Folgemietvertrag abschließt und dieser notleidend wird.
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