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Urteil Maßstab des Doppelten für Mietwucher


Schlagworte

Maßstab des Doppelten für Mietwucher; überhöhte Miete; sittenwidrige Mietzinsüberschreitung; Marktmiete; Mangellagenbegriff bei Gewerberaum

Leitsätze

1. Der objektive Tatbestand einer sittenwidrigen Mietzinsüberschreitung in einem Mietvertrag über Gewerberäume ist dann erfüllt, wenn der vereinbarte Mietzins 100 % über der Marktmiete im Zeitpunkt des Vertragsschlusses liegt.

2. Für die Voraussetzungen der Nichtigkeit trägt der Mieter die Beweislast.

3. Zu den Voraussetzungen einer Anpassung des Mietzinses eines Gewerbemietvertrages wegen Verstoßes gegen § 4 WiStG.

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