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Urteil Licht- und Sichtbeschränkungen durch Nachbarbebauung
Schlagworte
Licht- und Sichtbeschränkungen durch Nachbarbebauung; Fertigstellung des Bauvorhabens; Fortsetzungsfeststellung
Leitsatz
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung kommt dann nicht mehr in Betracht, wenn der Antragsteller sich nur gegen Licht- und Sichtbeeinträchtigungen durch den im Rohbau fertiggestellten Baukörper auf dem Nachbargrundstück wendet und nicht gegen dessen spätere Nutzung.
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