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Urteil Kündigungsausschluß durch unwirksame Staffelmietvereinbarung
Schlagworte
Kündigungsausschluß durch unwirksame Staffelmietvereinbarung
Leitsätze
1. Auf Staffelmietvereinbarungen, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden, ist die alte Regelung des § 10 MHG anzuwenden.
2. Eine unwirksame Staffelmietvereinbarung schließt nur ausnahmsweise eine Mieterhöhung nach §§ 2 MHG, 558 BGB aus.
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