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Urteil Kündigung einer Mietbürgschaft in Abhängigkeit von Kündigungsmöglichkeit des Mieters
Schlagworte
Kündigung einer Mietbürgschaft in Abhängigkeit von Kündigungsmöglichkeit des Mieters
Leitsatz
Ein Bürge kann zwar dem Gläubiger (Vermieter) die Einwendung eines Hauptschuldners (Mieters) entgegenhalten (§ 768 BGB), er kann aber nicht anstelle des Mieters das zugrunde liegende Vertragsverhältnis (Mietvertrag) beenden.
(Leitsatz der Redaktion)
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