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Urteil Kündigung des Prozeßbevollmächtigten der Hausverwaltung nicht wirksam
Schlagworte
Kündigung des Prozeßbevollmächtigten der Hausverwaltung nicht wirksam
Leitsatz
Kündigt ein Rechtsanwalt ein Mietverhältnis namens und in Vollmacht seines Auftraggebers, der Hausverwaltung, liegt eine wirksame Kündigung durch den Vermieter nicht vor.
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