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Urteil Kündigung des Mietvertrages über Mobilfunkstation durch Vermieter wegen Gesundheitsgefährdung
Schlagworte
Kündigung des Mietvertrages über Mobilfunkstation durch Vermieter wegen Gesundheitsgefährdung
Leitsatz
1. Es entspricht derzeit nicht dem gesicherten Stand von Wissenschaft und Technik, daß bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung eine Gesundheitsgefährdung durch athermische Effekte bei Betrieb einer Funkstation droht.
2. Eine Anfechtung oder vorfristige Kündigung des Mietvertrages mit dem Betreiber der Mobilfunkstation durch den Grundstückseigentümer ist daher aus diesem Grund nicht möglich.
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