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Urteil Kosten eines Privatgutachtens über Schönheitsreparaturen als erstattungsfähige Vorbereitungskosten
Schlagworte
Kosten eines Privatgutachtens über Schönheitsreparaturen als erstattungsfähige Vorbereitungskosten
Leitsatz
Die Aufwendungen für ein vorprozessuales Gutachten über Schönheitsreparaturen sind als notwendige Vorbereitungskosten des Rechtsstreits in der Regel erstattungsfähig.
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