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Urteil Konkludenter Beitritt zum Mietvertrag
Schlagworte
Konkludenter Beitritt zum Mietvertrag; Ehegatte als Mieter
Leitsatz
Der den Mietvertrag nicht unterschreibende Ehegatte kann zumindest dadurch Mitmieter werden, daß er im Laufe des Mietverhältnisses rechtsgeschäftliche Erklärungen abgibt, die nur im Verhältnis zum Vermieter relevant werden können.
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