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Urteil Keine Verpflichtung der Genossenschaft zur rückwirkenden Mietsenkung
Schlagworte
Keine Verpflichtung der Genossenschaft zur rückwirkenden Mietsenkung
Leitsatz
Die Genossenschaft als Vermieterin ist nicht aus dem genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet, rückwirkend die Miete zu senken, wenn sie bei Neuvermietungen künftig aufgrund der Marktlage eine niedrigere Miete verlangt.
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