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Urteil Keine Verjährungsunterbrechung durch unklaren Mahnbescheid
Schlagworte
Keine Verjährungsunterbrechung durch unklaren Mahnbescheid
Leitsatz
Ein Mahnbescheid kann die Verjährung nur dann unterbrechen, wenn der Anspruch so bezeichnet ist, daß sich der Schuldner dagegen zur Wehr setzen kann. Daran fehlt es, wenn auf ein vorprozessuales Schreiben Bezug genommen wird, in dem auch andere Ansprüche geltend gemacht wurden. (Leitsatz der Redaktion)
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