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Urteil Keine Mietpreisbindung für Mischmietverhältnisse mit Schwerpunkt im gewerblichen Bereich
Schlagworte
Keine Mietpreisbindung für Mischmietverhältnisse mit Schwerpunkt im gewerblichen Bereich
Leitsätze
1. Werden Wohnräume zur Begründung der wirtschaftlichen Existenz (hier: Steuerberaterpraxis) gemietet, liegt der Schwerpunkt des Mischmietvertrages in der freiberuflichen Nutzung, so daß das ganze Mietverhältnis nicht den Vorschriften über Wohnraummietrecht unterliegt.
2. Das gilt auch dann, wenn in dem Vertrag der Wohnungsteil (mit deutlich geringerer Miete) flächenmäßig ca. das Doppelte des gewerblichen Teils ausmachen soll.
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