« zurück zur Suche
Urteil Keine Maklerprovision für WEG-Verwalter
Schlagworte
Keine Maklerprovision für WEG-Verwalter
Leitsatz
Auch der WEG-Verwalter, der nicht mit der Verwaltung des Sondereigentums beauftragt ist, kann für die Vermittlung eines Wohnraummietvertrages keine Maklerprovision verlangen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat