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Urteil Keine fristlose Kündigung bei Sanierungsarbeiten
Schlagworte
Keine fristlose Kündigung bei Sanierungsarbeiten
Leitsatz
Der Mieter kann wegen einer Gebrauchsbeeinträchtigung durch Instandsetzungsarbeiten nur dann fristlos kündigen, wenn der Vermieter einer regelmäßigen Instandsetzungspflicht nicht nachgekommen war oder nachhaltige Verzögerungen der Sanierungsarbeiten verursacht hatte.
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