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Urteil Keine Angabe zur Kappungsgrenze im Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Keine Angabe zur Kappungsgrenze im Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen braucht jedenfalls dann keine Angaben zur Kappungsgrenze zu enthalten, wenn verschiedene Kappungsgrenzen nicht in Betracht kommen können.
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