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Urteil Keine Angabe von Drittmitteln (Kürzungsbeträgen) ohne Auswirkung auf Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Keine Angabe von Drittmitteln (Kürzungsbeträgen) ohne Auswirkung auf Mieterhöhungsverlangen

Leitsatz

Der Vermieter ist nicht zu überflüssigen Mitteilungen in einem Mieterhöhungsverlangen verpflichtet, so daß Kürzungsbeträge nicht angegeben werden müssen, die keine Auswirkung auf die verlangte Miethöhe haben.

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