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Urteil Keine Angabe von Drittmitteln (Kürzungsbeträgen) ohne Auswirkung auf Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Keine Angabe von Drittmitteln (Kürzungsbeträgen) ohne Auswirkung auf Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
Der Vermieter ist nicht zu überflüssigen Mitteilungen in einem Mieterhöhungsverlangen verpflichtet, so daß Kürzungsbeträge nicht angegeben werden müssen, die keine Auswirkung auf die verlangte Miethöhe haben.
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