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Urteil Kein Zahlungsanspruch gegenüber zerstrittenem Mitmieter
Schlagworte
Kein Zahlungsanspruch gegenüber zerstrittenem Mitmieter; BGB-Gesellschaft; Wohngemeinschaft
Leitsatz
1. Mehrere Mieter bilden eine BGB-Gesellschaft, so daß auch nach Beendigung der Gesellschaft einzelne Zahlungsansprüche untereinander nicht bestehen.
2. Das gilt auch für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft.
3. Begleicht ein Mitmieter seine Gesellschaftsschuld (hier: Mietforderung des Vermieters), kann er nur verlangen, daß bei der Auseinandersetzung der GbR die Ausgleichsforderung in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellen ist.
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