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Urteil Kein Kündigungsfolgeschaden für Mieter bei Kündigungsmöglichkeit auch für Vermieter
Schlagworte
Kein Kündigungsfolgeschaden für Mieter bei Kündigungsmöglichkeit auch für Vermieter; Zahlungsverzug; anzuzeigendes Zurückbehaltungsrecht
Leitsätze
1. Hat der Mieter (Pächter) das Vertragsverhältnis wirksam fristlos gekündigt, steht ihm der sich daraus ergebende Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung dann nicht zu, wenn auch der Vermieter (Verpächter) hätte fristlos kündigen können.
2. Der Mieter (Pächter) kommt mit seinen Mietzahlungen in Verzug, wenn er entgegen der vertraglichen Vereinbarung ein Zurückbehaltungsrecht nicht angezeigt hat.
(Leitsätze der Redaktion)
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