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Urteil Kein Ausschluß der Mieterhöhung durch unwirksame Staffelmietverein-barung
Schlagworte
Kein Ausschluß der Mieterhöhung durch unwirksame Staffelmietverein-barung; verkürzter erster Staffelzeitraum
Leitsatz
Eine Staffelmietvereinbarung, bei der die erste Staffel nicht für mindestens ein Jahr gelten soll, ist insgesamt unwirksam; eine nach allgemeinen Vorschriften begründete Mieterhöhung wird durch sie nicht begrenzt.
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