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Urteil Investitionsvorrangbescheid
Schlagworte
Investitionsvorrangbescheid; Glaubhaftmachung des Restitutionsanspruchs
Leitsatz
Eine Glaubhaftmachung im Sinne des § 5 InVorG liegt nicht vor, wenn auf einen Restitutionsbescheid verwiesen wird, der zur Zeit des Anhörungsverfahrens bereits durch einen ablehnenden Widerspruchsbescheid aufgehoben ist.
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