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Urteil Haftung des Bürgen trotz Kündigungsmöglichkeit gegenüber Hauptschuldner
Schlagworte
Haftung des Bürgen trotz Kündigungsmöglichkeit gegenüber Hauptschuldner; Zahlungsverzug; fristlose Kündigung
Leitsatz
Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob dem Mieter wegen Mietrückständen fristlos gekündigt wird; das gilt auch gegenüber dem Mietbürgen (Abgrenzung zu BGH NJW 1995, 1888).
(LS der Redaktion)
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