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Urteil Grundstücksrestitution
Schlagworte
Grundstücksrestitution; zugeschwommenes Grundstück; Anpassungsantrag
Leitsatz
Wird die Rückübertragung eines Grundstücks beantragt, das einem Unternehmen "zugeschwommen" ist, und ist hinsichtlich des bereits zurückgegebenen Unternehmens ein Anpassungsantrag nach § 6 Abs. 8 VermG gestellt worden, ist mit Blick auf den Restitutionsausschluß nach § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG zunächst über den Anpassungsantrag zu entscheiden.
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