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Urteil Grundstückskaufvertrag
Schlagworte
Grundstückskaufvertrag; Abänderung nach Vollzug des Eigentumswechsels; Form
Leitsatz
Die Abänderung eines Vertrages, durch den Eigentum an einem Grundstück in der DDR übertragen werden sollte, bedurfte nach Vollzug des Eigentumswechsels keiner Form.
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