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Urteil Grundschuld, Inhaber der einredefrei erworbenen - als Berechtigter
Schlagworte
Grundschuld, Inhaber der einredefrei erworbenen - als Berechtigter
Leitsatz
Wer eine Grundschuld einredefrei erworben hat, ist Berechtigter. Einer wirksamen Übertragung der Grund schuld auf einen Folgeerwerber steht dessen Kenntnis über das frühere Bestehen von Einwendungen und Ein reden nicht entgegen.
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