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Urteil Grenzen des Anspruchs auf Erlaubnis zur Untervermietung
Schlagworte
Grenzen des Anspruchs auf Erlaubnis zur Untervermietung; Lebensmittelpunkt; berechtigtes Interesse
Leitsatz
Der Mieter hat nur dann einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn für ihn die Wohnung weiterhin Lebensmittelpunkt ist (hier: verneint bei einem Aufenthalt von ein- bis zweimal die Woche).
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